Lizenzvertrag


Vertrag über die Nutzung folgender möglicher Internetdienste (ASP):


1. Automarker.com - vollautomatisches Legen mit optimaler Ausschöpfung

Internetdienst von Assyst für optimale Schnittbilder. Parallel können beliebig viele Schnittbilder aus allen gängigen CAD-Systemen errechnet werden. Automarker.com konvertiert bei Bedarf auch Schnitte in alle gängigen Formate. Abgerechnet wird nur bei tatsächlicher Nutzung - on demand. Integriert sind:
  • Automatisches Verschachteln von Schnittteilen
  • Ausgabe Format wie Upload Format (Assyst, Gerber, Lectra, DXF)
  • Passwort geschützte Kundenumgebung (SSL – Secure Socket Layer)
  • Abruf von Nutzungsstatistiken
  • Email Benachrichtigung nach Fertigstellung der Legeaufträge
  • Datenfreigabe an die Produktionspartner
  • Supporthotline „Automarker“
  • Vorkalkulation zum halben Preis


2. Autocost - Stoffverbrauch optimieren und kalkulieren

Internetdienst von Assyst für optimalen Stoffverbrauch. Mit Autocost wird der Materialbedarf für alle Größen und Lagen präzise - nicht nur pro Schnittbild – kalkuliert. Abgerechnet wird nur bei tatsächlicher Nutzung - on demand.

3. Schnittbildkonvertierung als Add-on (gelegt oder ungelegt)

  • Erstellung von Plotfiles


4. Strukturiertes Legen als Add-on

  • Rubberband
  • Bundle per Bundle
  • Strukturiertes Karo und Streifen Schnittbild
  • Automatische Erstellung von Fixierblöcken




Nutzungsbedingungen


§ 1 Nutzungsrechte

  1. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen regeln die Nutzung des Internetdiensts „Automarker“ und „Autocost“ sowie der Add-ons Schnittbildkonvertierung und strukturiertes Legen (soweit gewählt in der ANLAGE).
  2. Das Unternehmen erhält im Rahmen des Nutzungsvereinbarungsvertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen ein einfaches, auf die Dauer der tatsächlichen Nutzung befristetes Recht, den Internetdienst zu nutzen. Das Unternehmen erhält Zugang zum Portal, der durch das Unternehmen eigenständig für die Mitarbeiter eingerichtet und verwaltet wird.
  3. Der Internetdienst, bzw. der Zugang hierzu, darf nicht – auch nicht auszugsweise – Dritten (Dritte sind nicht angestellte Mitarbeiter des Unternehmens) zugänglich gemacht werden.
  4. Die Verfügbarkeit des Internetdienstes kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungsarbeiten, zeitweise eingeschränkt sein.


§ 2 Rechte

Marken, Firmenlogos, Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, sowie sonstige der Identifikation oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das gilt ebenso für Ausdrucke.


§ 3 Zahlung

  1. Die Vergütung für die Nutzung des Internetdienstes ergibt sich aus der ANLAGE. Automarker „bulk-order“ ist ein im Voraus abonniertes Teilekontingent welches monatlich ab einem Betrag in Höhe von 500,00 EURO in Rechnung gestellt wird. Monatliche Beträge kleiner als 500,00 EURO werden jährlich im Voraus dem Kunden in Rechnung gestellt.
    Soweit am Ende der Vertragslaufzeit nicht genutzte Teile bestehen, kann ein Teil dieser „Mindernutzung“ (max. 20% des Umfangs der Folge Bulk-Order) in die Folge-Laufzeit übertragen werden; im Übrigen verfallen die nicht genutzten Teile.
    Bei einer tatsächlichen „Mehrnutzung“ der abonnierten festen Größe bzw. eines vorzeitigen Verbrauchs der abonnierten Teileanzahl wird eine Schlussrechnung zum Zeitpunkt des Endverbrauchs der Teile erstellt.
    Die Schlussrechnung erfolgt für die restliche Vertragslaufzeit in Höhe der monatlichen Pauschalen der Vergangenheit.
    „bulk-order“ kann unlimitiert oder limitiert auf 5.000 Teile pro Tag bestellt werden.
    Bei der Variante „Autocost Nutzung“, wird eine vereinbarte monatliche Nutzungspauschale, jeweils im Voraus in Rechnung gestellt. Autocost kann zusammen mit Automarker.com oder zur Einzelnutzung gewählt werden. Die Rechnungstellung erfolgt immer separat.
  2. Die aufgeführten Beträge verstehen sich als Nettobeträge, d.h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die gewählte Vergütung und die Vertragsdauer.
  3. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  4. Soweit das Unternehmen in Zahlungsverzug gerät, wird der ausstehende Betrag mit 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst. Die lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt.


§ 4 Laufzeit und Kündigung (VARIANTEN)

  1. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
  2. Das Vergütungsmodelle „Autocost“ hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn ihn nicht einer der Vertragspartner 1 Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich kündigt.
  3. Das Vergütungsmodell „bulk-order“ hat eine Laufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten (wählbar in der ANLAGE). Anschließend verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 Monate, zu den gleichen Konditionen, wenn ihn nicht einer der Vertragspartner 3 Monate vor Ende der Laufzeit schriftlich kündigt.
  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 5 Haftung

  1. Technische Mängel der Datenbank werden nach schriftlicher nachvollziehbarer Fehlerbeschreibung durch den Kunden, soweit möglich, umgehend von Assyst behoben. Ist eine Fehlerbeseitigung innerhalb angemessener Frist nicht möglich, so kann das Unternehmen bei erheblichen Mängeln den Vertrag fristlos kündigen.
  2. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.
  3. Das Recht des Kunden, im Übrigen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehender Ziffer 6 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.


§ 6 Haftungsbeschränkung

Assyst haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur wie folgt:
  1. Assyst haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Assyst oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von Assyst gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen.
  2. Assyst haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch sie oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.


§ 7 Datenschutz, Geheimhaltung

  1. Das Unternehmen wird darauf hingewiesen, dass Assyst die Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Alle Daten werden vertraulich behandelt und insbesondere nicht an Dritte weitergegeben.
  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.


§ 8 Maßgebendes Recht u. Gerichtsstand

  1. Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist München.


§ 9 Sonstiges

  1. Der Vertrag und seine Anhänge enthalten alle getroffenen Vereinbarungen. Weitere schriftliche oder mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  2. Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.


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